Smart Meter: Der Rollout im Überblick
Die Digitalisierung des Energiesystems schreitet voran. Intelligente Messsysteme – sogenannte Smart Meter – helfen dabei, Stromverbräuche digital zu erfassen und die Energiewende zu unterstützen. Doch was bedeutet der Smart-Meter-Rollout für Sie? Wer ist für den Einbau zuständig und welche Möglichkeiten haben Sie bei der Wahl des Messstellenbetreibers?
Wichtig zu wissen
Sie haben ein Anschreiben erhalten?
Wir erhalten aktuell vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die ein Anschreiben zum Einbau intelligenter Messsysteme (iMS), auch Smart Meter genannt, erhalten haben. Nach §§ 29 ff. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) liegt der gesetzliche Einbau von iMS im Rahmen des Rollouts beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB).
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber führen wir den Einbau in unserem Netzgebiet nach einem gesetzlich vorgegebenen Rolloutplan durch. Sie müssen hierfür weder uns noch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen. Der Einbau erfolgt nach einem Rolloutplan, in dessen Verlauf wir aktiv auf Sie zukommen. Ein vorzeitiger Einbau kann auf Wunsch über unser Netzportal beauftragt werden.
Ihr grundzuständiger Messstellenbetrieb
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir nach §§ 29 ff. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für die Ausstattung der Messstellen mit intelligenten Messsystemen im Rahmen des gesetzlichen Rollouts in unserem Netzgebiet verantwortlich. Wir kümmern uns um den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler und Messsysteme. Dazu gehört auch, den Stromverbrauch und gegebenenfalls die Einspeisung ordnungsgemäß zu erfassen, die gesetzlichen Anforderungen an den Smart-Meter-Rollout umzusetzen und Messdaten sicher im Rahmen der geltenden Vorgaben zu übertragen.
Darüber hinaus informieren wir Sie als grundzuständiger Messstellenbetreiber über anstehende Einbauten und die damit verbundenen Abläufe. Sofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber wählen, übernehmen wir den Messstellenbetrieb für Ihre Messstelle.
Wettbewerblicher Messstellenbetreiber
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) gibt es wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB). Diese können ebenfalls Messdienstleistungen anbieten. Die Angebote sind frei wählbar: Sie können ein Angebot annehmen, müssen es aber nicht. Wenn Sie keinen Wechsel wünschen, bleibt Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber weiterhin für Ihre Messstelle zuständig.
Wichtig: Der Messstellenbetreiber ist nicht automatisch Ihr Stromlieferant. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers bedeutet daher grundsätzlich nicht automatisch einen Wechsel des Stromanbieters.
Darauf sollten Sie achten
Rund um den Smart-Meter-Rollout informieren auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber über ihre Leistungen. Wenn Sie ein entsprechendes Anschreiben erhalten, prüfen Sie zunächst, wer Ihnen schreibt und was konkret angeboten wird.
Achten Sie darauf, ob es um den Messstellenbetrieb, den Einbau eines intelligenten Messsystems oder zusätzliche Leistungen geht. Vergleichen Sie die jährlichen Gesamtkosten, mögliche einmalige Gebühren und kostenpflichtige Zusatzleistungen. Auch die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen sollten Sie sich genau ansehen. Werden Einsparungen, reduzierte Netzentgelte oder andere Vorteile beworben, prüfen Sie, ob diese an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind und tatsächlich für Ihre Situation gelten. Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale e. V. und der Bundesnetzagentur.
Wichtig: Bei einem solchen Anschreiben handelt es sich um ein frei wählbares Angebot. Sie können es annehmen, müssen es aber nicht. Wenn Sie keinen Wechsel wünschen, müssen Sie allein aufgrund eines solchen Angebots nicht tätig werden. Gesetzliche Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout gelten unabhängig davon.
Gut informiert zum Smart Meter
Vergleichen Sie Angebote in Ruhe. Wenn Sie Fragen zu einem konkreten Anschreiben, zum Einbau oder zu den angebotenen Leistungen und Kosten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei Fragen zum Smart-Meter-Rollout, zum Messstellenbetrieb oder zu den für Ihre Messstelle geltenden Rahmenbedingungen können Sie sich gerne an uns wenden.
Wissenwertes zum Rollout
Sie möchten wissen, was ein Smart Meter ist, wer vom Rollout betroffen ist, wie der Einbau abläuft und welche Kosten entstehen? Oder fragen Sie sich, was der Rollout für Ihre PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox bedeutet? Wir informieren Sie verständlich und unterstützen Sie gerne.
