Smart Meter: Stadtwerke Nettetal informieren über Rollout und Messstellenbetrieb
Der Smart-Meter-Rollout beschäftigt derzeit viele Bürgerinnen und Bürger in Nettetal. Bei den Stadtwerken Nettetal gehen vermehrt Anfragen zu Anschreiben ein, in denen wettbewerbliche Messstellenbetreiber über den Einbau intelligenter Messsysteme (iMS), auch Smart Meter genannt, und eigene Angebote informieren. Die Stadtwerke nehmen dies zum Anlass, über den Rollout, den grundzuständigen Messstellenbetrieb und den Umgang mit solchen Angeboten zu informieren.
Nach §§ 29 ff. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) liegt der gesetzliche Einbau von intelligenten Messsystemen im Rahmen des Rollouts beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Nettetal für den Messstellenbetrieb in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Dazu gehören neben dem Einbau, der Betrieb und die Wartung von Zählern und Messsystemen. Den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme führen die Stadtwerke nach einem entsprechenden Rolloutplan durch. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) muss dafür nicht beauftragt werden. „Wir merken aktuell deutlich, dass der Smart-Meter-Rollout viele Fragen aufwirft. Insbesondere bei Anschreiben anderer Messstellenbetreiber besteht Unsicherheit darüber, ob man darauf reagieren muss oder ob ein Wechsel erforderlich ist“, sagt Peter Klocke, Leiter Netze der Stadtwerke Nettetal.
Angebote anderer Messstellenbetreiber sind freiwillig
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber gibt es wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB). Diese können ebenfalls Messdienstleistungen anbieten. Ein solches Angebot kann angenommen werden, muss aber nicht. Wer keinen Wechsel wünscht, bleibt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers bedeutet nicht automatisch einen Wechsel des Stromanbieters. Wer ein entsprechendes Anschreiben erhält, sollte zunächst prüfen, wer der Absender ist und welche Leistungen konkret angeboten werden. Dabei lohnt sich insbesondere ein Blick auf die jährlichen Gesamtkosten, mögliche einmalige Gebühren, Zusatzleistungen sowie Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Auch beworbene Einsparungen oder weitere Vorteile können an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein und sollten entsprechend geprüft werden.
Wer ist vom Rollout betroffen?
Der Einbau intelligenter Messsysteme ist gesetzlich für bestimmte Kundengruppen vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Haushalte und Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung sowie Betreiber bestimmter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, beispielsweise Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Ein freiwilliger Einbau ist ebenfalls möglich. Die Stadtwerke Nettetal haben auf ihrer Website Informationen zum Smart-Meter-Rollout zusammengestellt. Dort wird unter anderem erläutert, was ein Smart Meter ist, wer ein intelligentes Messsystem erhält, welche Rolle der Messstellenbetreiber übernimmt und worauf bei Anschreiben anderer Messstellenbetreiber geachtet werden sollte.
„Uns ist wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden die Angebote in Ruhe prüfen und ihre Entscheidung auf Grundlage verständlicher Informationen treffen können. Bei Fragen zum Smart-Meter-Rollout oder zu einem konkreten Anschreiben stehen wir gerne zur Verfügung“, so Klocke. Ergänzende Informationen und hilfreiche Hinweise bieten außerdem die Verbraucherzentrale e. V. und die Bundesnetzagentur.
