Vorsicht vor unlauterer Telefonwerbung und falschen Mitarbeitern

14 Tage Widerrufsrecht bei Telefon- und Haustürverträgen

Die Stadtwerke Nettetal warnen vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit denen Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen. Kunden des lokalen Energie- und Wasserversorgers haben das Unternehmen informiert, dass sich Telefonanrufer und Haustürvertreter als Mitarbeiter der Stadtwerke Nettetal ausgeben. Als angebliche Mitarbeiter der Stadtwerke Nettetal spionieren sie die jeweiligen Verbräuche und Zählernummern aus. „Dahinter verbirgt sich eine übliche Masche: Mit Hilfe der Zählerstände und Zählernummern werden Kunden ohne ihr Wissen beim eigenen Versorger abgemeldet und bei einem anderen Energielieferanten wieder angemeldet“, erklärt Harald Rothen, Prokurist bei den Stadtwerken Nettetal. „Ebenfalls gängige Praxis ist es, sich an der Haustür Zählerstände quittieren zu lassen und dabei dem Kunden den Abschluss eines neuen Liefervertrages unterzuschieben. Solche Firmen nutzen das Vertrauen unserer Kunden aus und machen sich strafbar. Diese Vorgehensweise verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wir raten unseren Kunden, wachsam zu sein.“

Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen sind unzulässig und verstoßen gegen das Gesetz. In solchen Fällen kann ein Vertragsabschluss bereits entstehen, wenn zum Beispiel nur Informationsmaterial angefordert wurde, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt wird. Gleichzeitig geben sich immer wieder Haustürvertreter als Mitarbeiter der Stadtwerke Nettetal aus. Unter dem Vorwand, die Zählerstände abzulesen, versuchen sie, sich Zutritt zum Wohnbereich zu verschaffen. Die Stadtwerke Nettetal tätigen keine Haustürgeschäfte und keine Anrufe mit unterdrückten Rufnummern. Geplante Arbeiten kündigen die Stadtwerke Nettetal wenn möglich schriftlich an. Sollte beispielsweise bei einem Stromausfall, der Zugang ins Haus notwendig sein, weisen sich die Mitarbeiter unaufgefordert aus. „Oft hilft ein Anruf im Kundenzentrum: Hier kann rasch geklärt werden, ob es sich um einen unserer Mitarbeiter handelt“, empfiehlt Harald Rothen. Die Kreispolizei Viersen rät, auch mal unhöflich zu sein und am Telefon einfach aufzulegen oder Vertreter vor der Türe stehen zu lassen. Bei Zweifel solle man die Polizei informieren oder zumindest einen Nachbarn als Zeugen hinzuziehen. Dies genüge oft schon, um die Betrüger in die Flucht zu schlagen. Hinweise erbittet die Polizei in Viersen unter der Rufnummer 02162 3770.

Grundsätzlich sind solche Verträge erst einmal gültig, es gilt allerdings ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Eine Anfechtung solcher Verträge aufgrund arglistiger Täuschung ist ebenfalls möglich. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Kundenservices unter 02157 1205-200.

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