Sportförderung, Spenden und Sponsoring
Als moderner Energiedienstleister mit kommunalen Wurzeln investieren wir in die Zukunft Nettetals. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Bürger zu sichern und zu verbessern. Über unseren Versorgungsauftrag hinaus engagieren wir uns daher zusätzlich für nachhaltige Projekte.
Förderwettbewerb: Der Stadtwerke-Preis
Mit dem Stadtwerke-Preis fördern wir Nettetals Initiativen mit insgesamt 10.000 Euro. Projekte aus der Region für die Region, bei denen sich die Menschen für unsere Gesellschaft einsetzen. Ob Pfadfinder, Schulklassen, Musikverein oder Integrationsprojekt - Vereine, Gruppen und Initiativen aus Nettetal können sich mit ihrem Projekt bewerben. In der Abstimmungsphase kann jeder, der möchte, seinen Favoriten wählen und ist damit Teil der Jury, die über die Gewinner entscheidet.
Trikotsponsoring
Mit dem Trikotsponsoring unterstützen die Stadtwerke Nettetal den Breitensport in der Region. Zehn Nettetaler Teams statten wir jedes Jahr mit einem kompletten Trikotsatz für ihre Mannschaft aus. Egal ob Fußball, Handball, Judo oder Tischtennis, jeder ortsansässige Sportverein kann sich bis zum 15. April 2024 um einen Trikotsatz im Wert von 500 Euro bewerben.
Sport: Kinder- und Jugend-Förderung
Wir unterstützen aktiv Nettetaler Sportvereine, die in die Kinder- und Jugendarbeit investieren. Die Fördersumme richtet sich nach der Mitgliederzahl des Vereins. Eine Bewerbung der Vereine ist dafür nicht notwendig. Mehr Informationen zum sportlichen Engagement der Stadtwerke Nettetal gibt es in den Rahmenbedingungen zur Sportförderung von Kindern und Jugendlichen.
Bildung, Kultur, Soziales und Umwelt
Neben unserer umfangreichen Sport-Förderung unterstützen wir Sie ebenfalls bei sozialen, kulturellen und ökologischen Anliegen sowie über unser Engagement bei Projekten, die sich der Kinder- und Jugendbildung widmen.
Weitere Informationen hierüber finden Sie in unseren Förderrichtlinien. Anfragen sind generell das ganze Jahr über möglich. Projektzusagen geben wir grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Aus wiederholten Zusagen entsteht kein Anspruch auf eine Fortführung der Förderung.