Das Hinweisgebersystem der Stadtwerke Nettetal
Wir bei den Stadtwerken Nettetal sind uns unserer Verantwortung bewusst, stets die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Zum Schutz unseres Unternehmens, unserer Mitarbeitenden, unserer Kundinnen und Kunden sowie Nettetaler Bürgerinnen und Bürger haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Mit dem Hinweisgebersystem können vermutete Regelverstöße in unserem Unternehmen gemeldet werden. Wir nehmen eingehende Hinweise sehr ernst und vertrauen darauf, dass nur wahrheitsgetreue Aussagen getroffen werden.
Was kann gemeldet werden?
Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden sowie Lieferanten oder anderen Dritten, potenzielle Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien mitzuteilen. Hinweise können anonym oder mit Angabe der eigenen Identität abgegeben werden. Meldungen können alle möglichen Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien (gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz) betreffen, wie zum Beispiel:
- Korruption
- Betrug
- Unlauterer Wettbewerb
- Diskriminierung
- Arbeitsplatzmobbing
- Arbeitsschutzverstöße
- Umweltverschmutzung
- Datenschutzverstöße
Wie können Hinweise gegeben werden?
Hinweise können online, per Post oder per Telefon abgegeben werden. Ihr Hinweis wird vertraulich behandelt und von einer unparteiischen Schiedsperson (Ombudsmann) untersucht. Wenn die Schiedsperson den Hinweis für berechtigt hält, werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Nutzen Sie das Hinweisgeberportal, um Regelverstöße anonym abzugeben. Alternativ können Sie eine pseudonymisierte E-Mail-Adresse verwenden oder mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Wurde dem Verstoß intern nicht abgeholfen, gibt es auch die Möglichkeit, sich an externe Stellen des Bundes zu wenden.
Bitte verwenden Sie das System ausschließlich, um vermutete Regelverstöße zu melden. Wir weisen darauf hin, dass sich Hinweisgeber strafbar machen können, wenn sie wissentlich die Unwahrheit sagen. Möchten Sie Anregungen geben, Kritik äußern oder haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen, dann wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die entsprechende Abteilung. Mehr Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten schützen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung für die interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Verstöße melden
Um einen Regelverstoß zu melden, wenden Sie sich bitte an unseren Ombudsmann:
Rechtsanwalt Wolfgang Schmid
Katharinengasse 11b
86150 Augsburg
Telefon: 0821 4540808
E-Mail: hinweisgeber@schmid-frank.de
Webbasierte und verschlüsselte Übertragung über das Hinweisgeberportal
Externe Meldestelle des Bundes
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zudem eine externe Meldestelle des Bundes eingerichtet. Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt. Die genannten externen Meldestellen haben entsprechende Informationen veröffentlicht. Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes sollen hinweisgebende Personen sich bevorzugt an die interne Meldestelle wenden, wenn insbesondere intern wirksam gegen den gemeldeten Verstoß vorgegangen werden kann. Wurde dem Verstoß intern nicht abgeholfen, so kann sich die hinweisgebende Person unbenommen an die externe Meldestelle wenden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Wir schätzen Ihre Mithilfe, um unsere Stadtwerke zu einem gesetzeskonformen und ethischen Unternehmen zu machen.