Strommast

Informationen zu den

Energiepreisbremsen

Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Um Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise weiter zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Energiepreisbremsen starten im März und gelten rückwirkend ab Januar 2023. Unsere Kundinnen und Kunden müssen weiterhin nichts tun. Profitieren Sie von den Preisbremsen, werden wir Ihren Abschlag reduziert einziehen. Die monatlichen Abschläge passen wir für Sie automatisch an. In der Abschlagszahlung für März werden die Entlastungen für Januar und Februar berücksichtigt. Der Abschlag für März 2023 fällt deshalb niedriger als in den folgenden Monaten aus. Spätestens mit der Jahresverbrauchsabrechnung werden die individuellen Entlastungsbeträge verrechnet. Wichtig ist: Anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden werden ihre vollständige Entlastung erhalten!

Inzwischen haben wir die Umsetzung der Energiepreisbremsen erfolgreich durchgeführt und Sie mit einem Anschreiben über Ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert. Die Aufgabe hat sich als äußerst herausfordernd dargestellt, denn es gab bisher in der gesamten Branche dafür keinen Präzedenzfall. Die IT-Systeme der Branche waren für diese Sonderaufgaben nicht ausgelegt. Umfassende Überarbeitungen, Anpassungen und Tests waren erforderlich. Die letzten Wochen und Monate haben uns auf beiden Seiten gefordert. Wir bedanken uns bei allen Kundinnen und Kunden für die Geduld, das entgegengebrachte Verständnis und Vertrauen in ihre Stadtwerke Nettetal.

Haben Sie Fragen zu den Energiepreisbremsen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine kostenfreie Telefonhotline unter der Nummer 0800 7888900 zur Beratung über die Energiepreisbremsen eingerichtet. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Preisbremsen informieren. Darüber hinaus werden alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf den Internetseiten des BMWK bereitgestellt. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Kundenservice.

Wichtiger Hinweis für Selbst- und Barzahler

Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, überweisen Sie selbst oder zahlen Sie bar ein, dann können Sie über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch beim Kundenservice Ihren neuen Abschlag erfragen. Möchten Sie in Zukunft fällige Beträge bequem und bargeldlos einziehen lassen, dann erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat (Lastschrift).

So funktionieren die Energiepreisbremsen

Für 80 Prozent Ihres persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der prognostizierte Jahresverbrauch basiert in der Regel für Gas und Wärme auf dem Jahresverbrauch aus 2021. Für Strom wird als Berechnungsgrundlage der Jahresverbrauch aus 2022 genommen. Bei der Preisbremse übernimmt der Staat die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Der Referenzpreis für Haushalte und kleinere Unternehmen beträgt:

  • Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • Wärme 9,5 Cent/kWh und
  • Strom 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Wichtig: Die Preisbremsen wirken nur, wenn Ihr Tarif auch über den Referenzpreisen liegt.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Gegebenenfalls können die Preisbremsen von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Vergleich für den Letztverbraucher lohnend sein. Mehr Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung und den Preisbremsen gibt es auf den Seiten der Bundesregierung unter "Wir entlasten Deutschland".

Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt

Angesichts der hohen Gaspreise hat der Bund die Mehrwertsteuer auf Erdgas gesenkt. Ab 1. Oktober 2022 werden Gaslieferungen temporär mit 7 statt wie bisher 19 Prozent abgerechnet. Gute Nachricht für unsere Kunden: Erhalten Sie von uns eine Rechnung, die sich auf einen Abrechnungszeitraum nach dem 30. September 2022 bezieht, berechnen wir den Gasverbrauch rückwirkend für das ganze Jahr mit 7 Prozent (ausgenommen Tarifanpassungen und RLM-Kunden). Die Mehrwertsteuer-Senkung ist befristet bis zum 31. März 2024.

Dezember-Soforthilfe & Co.

Die einmalige Soforthilfe im Dezember letzten Jahres ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. Erwerbstätige erhielten bereits im September 2022 einen Energiekosten-Zuschuss von 300 Euro. Zudem wurde die Mehrwertsteuer auf Gas temporär von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Auch Rentnerinnen und Rentner sollen mit der Pauschale entlastet werden. Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten 200 Euro.

Die Entlastungspakete

Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt, Energiekosten gedämpft und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Energiepreisbremsen sind Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. Der Bund übernimmt die Kosten für diese Maßnahmen. 

Es lohnt sich, weiterhin Energie zu sparen!

Bei allen Entlastungs-Paketen wird kein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen möglich sein. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen: Zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Auch ein oder zwei Grad weniger Raumtemperatur tragen dazu bei, kostbare Energie zu sparen. Jedes Grad weniger verbraucht sechs Prozent weniger Energie und schont Ihren eigenen Geldbeutel.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für uns alle und insbesondere auch für Sie als Verbraucher eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Dezemberhilfe und Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt sich Energie sparen weiterhin und trägt dazu bei, den Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von den Preisbremsen.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website und auf den Seiten www.sparenwasgeht.de, einer Initiative der Energiewirtschaft.

 

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